Neben verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten und Vorsorgeprodukten bietet einzig die Bestattungsverfügung Rechtssicherheit bezüglich der selbst formulierten Wünsche und Vorstellungen zum eigenen Abschied.
Jeder will auf das Unausweichliche vorbereitet sein und auf dem letzten Weg niemandem mehr zur Last fallen.
Eine einfache und sichere Möglichkeit dazu bietet die Errichtung einer Bestattungsverfügung mit dem Eintrag in das Bestattungsverfügungsregister®. Sämtliche Bestattungsverfügungen werden nach anwaltlicher Prüfung in das Bestattungsverfügungsregister® aufgenommen, nach erfolgter Freigabe gespeichert und zusätzlich in Papierform verwahrt. Der Wunsch, Angehörige weder in organisatorischer noch finanzieller Hinsicht zu belasten, kann zudem mit einem Kostendepot abgesichert werden, dabei gibt es keine Altersgrenze. Bestehende Versicherungen können ebenso in die Bestattungsverfügung mitaufgenommen werden.
Ein hinterlegtes Kostendepot wird vom Vorsorgetreuhänder® verwaltet und in keiner Weise durch versteckte Kosten oder Gebühren geschmälert. Somit ist die Bestattungsverfügung mit Kostendepot für jeden geschäftsfähigen Menschen möglich. Ebenso können Sachwalter/Erwachsenenvertreter/Vorsorgebevollmächtigte ein Kostendepot als Vorsorge für die betroffene Person hinterlegen.
Auch bereits früher errichtete, alte Bestattungsverfügungen und Vorsorgeverträge können beim Bestattungsunternehmen des Vertrauens mit einem Eintrag in das Bestattungsverfügungsregister® nunmehr gesichert werden.