Hilfe für Hinterbliebene

Nach dem Ableben eines lieben Menschen sind eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, Wege zu erledigen und Fragen zu klären.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf mögliche Aufgaben hinweisen:

  • Ab- bzw. Ummeldungen von Rundfunk, Telefon, Strom-, Wasser- und Gasbezug
  • Ab- bzw. Ummeldungen von Gemeindeabgaben
  • Änderung bzw. Löschung von Versicherungen
  • Kündigung von Abonnements
  • Pensionskonto – Löschung von Einziehungsaufträgen
  • Zurücklegung von Gewerbeberechtigungen
  • Aktualisierung der Meldestatistik erfolgt automatisch durch das Standesamt
  • Vorladung zum Notar erfolgt automatisch
  • Antrag auf Witwen-/Witwerpension
  • Digitaler Nachlass
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